Vorsorgeauftrag
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Vor hundert Jahren war die Frage der Vertretung bei Urteilsunfähigkeit in der Schweiz kaum relevant, da die Lebenserwartung bei etwa 58 Jahren lag. Heute gewinnt der Vorsorgeauftrag aufgrund der alternden Bevölkerung und der Zunahme von Demenzerkrankungen stark an Bedeutung. 2022 litten rund 150’000 Personen in der Schweiz an Demenz. Eine Revision des Erwachsenenschutzrechts ist im Gange, um dieses Instrument zu verbessern.
1. Grundbegriffe
Der Vorsorgeauftrag erlaubt es einer Person (Auftraggeberin), im Voraus eine Vertretungsperson (Beauftragten) zu bestimmen, die im Fall der Urteilsunfähigkeit persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten übernimmt.
Er gehört zum Erwachsenenschutzrecht und folgt dem Subsidiaritätsprinzip: Der Staat greift nur ein, wenn keine private Lösung besteht.
Der Vorsorgeauftrag ist ein hybrides Institut mit Elementen aus Vertragsrecht, Erbrecht und Erwachsenenschutzrecht.
2. Rollen
Auftraggeberin: muss bei der Errichtung urteilsfähig sein und zukünftige Situationen sorgfältig berücksichtigen.
Beauftragter: kann eine natürliche oder juristische Person sein und muss sorgfältig und nach Weisung handeln.
Erwachsenenschutzbehörde: prüft die Gültigkeit und greift bei Problemen ein.
3. Urteilsfähigkeit
Der Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn die Person bei der Errichtung urteilsfähig war. Er wird erst wirksam, wenn die Urteilsunfähigkeit eintritt. Die Beurteilung kann insbesondere bei fortschreitenden Krankheiten schwierig sein.
4. Praktische Bedeutung
Der Vorsorgeauftrag ermöglicht es, eine behördliche Beistandschaft zu vermeiden und stärkt die Selbstbestimmung. Er ist jedoch noch wenig verbreitet aufgrund seiner Komplexität und mangelnden Bekanntheit.
5. Abgrenzungen
Der Vorsorgeauftrag muss von folgenden Instrumenten unterschieden werden:
Vollmachten,
gesetzlichen Vertretungsrechten des Ehepartners,
Beistandschaften,
Testamenten.
Er kann jedoch mit anderen Instrumenten kombiniert werden, erfordert aber klare Regelungen zur Vermeidung von Konflikten.
Schluss
Der Vorsorgeauftrag ist ein wichtiges Instrument zur Selbstvorsorge bei Urteilsunfähigkeit. Seine Nutzung wird durch Reformen weiter vereinfacht und gestärkt. Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.



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