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Strafbefehl erhalten? Ihre Rechte und Möglichkeiten

  • naomiesposito
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

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Wer in der Schweiz einen Strafbefehl erhält – zum Beispiel wegen zu schnellen Fahrens – steht plötzlich vor einer wichtigen Entscheidung. Der Strafbefehl ist ein Vorschlag der Staatsanwaltschaft, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung abzuschliessen. Akzeptiert man ihn nicht, muss man innert zehn Tagen Einsprache erheben.


Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft bei leichteren Straftaten (z. B. Bussen oder Geldstrafen bis 180 Tagessätze). Rund 95 % aller Strafverfahren in der Schweiz werden so erledigt. Wird keine Einsprache erhoben, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Folgen.


Einsprache erheben – schnell und unkompliziert

Wenn Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind, können Sie ohne Begründung schriftlich Einsprache erheben – etwa mit dem Satz: «Ich bin nicht einverstanden.» Wichtig: Das Schreiben sollte eingeschrieben versendet werden, um den fristgerechten Versand zu beweisen.


Und dann?

Nach der Einsprache hat die Staatsanwaltschaft drei Möglichkeiten:

·         das Verfahren einstellen,

·         einen neuen Strafbefehl erlassen,

·         oder Anklage erheben.

Kommt es zum Gerichtsverfahren, prüft das Gericht den Fall neu und kann sogar eine strengere Strafe aussprechen – denn das Schlechterstellungsverbot gilt hier nicht.

 

Anwalt nötig?

Eine rechtliche Beratung ist dringend zu empfehlen. Nur so lässt sich die Erfolgschance realistisch einschätzen: Gibt es Beweise gegen Sie? Ist der Sachverhalt korrekt? Falls nötig, kann eine Strafverteidigerin beigezogen werden. Und: Eine Einsprache kann später zurückgezogen werden – oft sogar noch vor Gericht.

 
 
 

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