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Erbrecht - Der Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein Teil des gesetzlichen Erbteils. Er sichert bestimmten Familienmitgliedern einen Mindestanteil am Nachlass. Denn man kann zwar sein Vermögen über den Tod hinaus mithilfe eines Testaments, eines Erbvertrags usw. verwalten. Allerdings ist man in dieser Hinsicht nicht völlig frei.


Seit dem 1. Januar 2023 sind laut Schweizer Zivilgesetzbuch nur noch Nachkommen wie Kinder, Enkel und Urenkel sowie Ehegatten oder eingetragene Partner geschützt und haben dementsprechend einen Pflichtteil. Während die Nachkommen bis Ende 2022 Anspruch auf 3/4 ihres gesetzlichen Erbteils hatten, belaufen sich die gesetzlichen Pflichtteile derzeit für beide (Nachkommen und Ehepartner) auf die Hälfte des gesamten Nachlasses. Die restlichen 50 % bilden die frei verfügbare Quote.


Darüber hinaus wurde das Pflichtteilsrecht der Eltern in der Revision des Erbrechts abgeschafft. Bis Ende 2022 betrug der Pflichtteilsanspruch der Eltern die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Nach dem neuen Erbrecht erben die Eltern somit nur gemäß der gesetzlichen Erbfolge, d. h. wenn der Erblasser keine Nachkommen hat und die verfügbare Quote nicht mit einem Testament oder einem Erbvertrag anders geregelt wurde.


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