Der Schweizer Bundesrat hat kürzlich Massnahmen ergriffen, um die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern und damit die Einwanderungsbestimmungen zu lockern. Hier sind die wichtigsten Punkte:

- Vorrang der Entlastung (Art. 21 LEI): Seit Februar 2023 profitieren Branchen mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften von einem vereinfachten Verfahren für die Rekrutierung im Ausland.
- Reduzierung der persönlichen Voraussetzungen (Art. 23 LEI): Arbeitserlaubnisse werden für technische Berufe auch ohne Hochschulabschluss einfacher erteilt.
- Erleichterungen im Rahmen des internationalen Personalaustauschs (Art. 46 VZAE): Das Verfahren wird für hochqualifizierte und unentbehrliche Mitarbeiter vereinfacht, nicht nur für Kader.
- Keine Infragestellung des Kontingentsystems: Diskussionen über einen Gebührenzuschlag wurden zugunsten einer Verbesserung der Bearbeitungszeiten aufgegeben. Allerdings haben die Kantone nun mehr Flexibilität bei der Entscheidung über das Aufnahmeverfahren und können so die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung beschleunigen.
Diese Massnahmen zielen darauf ab, internationale Talente anzuziehen und den Bedarf der Schweizer Unternehmen an qualifizierten Arbeitskräften zu decken und so die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken.
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